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Das ist Tagespflege

Tagespflege - Eine gute Idee!


Die Tagespflege-Einrichtung nimmt als Angebot zwischen ambulanter und stationärer Versorgung einen wichtigen Platz im Leistungsspektrum der Hilfen für Senior*innen ein.

In der Tagespflege-Einrichtung werden ältere und pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben, von morgens bis spätnachmittags betreut. Diese teilstationäre Betreuungsform bietet viele Vorteile: Die Pflegebedürftigen können auch dann weiter zu Hause wohnen bleiben, wenn tagsüber die Versorgung nicht mehr ausreichend gesichert ist. Die eigenen vier Wände bleiben trotzdem das Zuhause.

 

An wen richtet sich das Angebot der Tagespflege?

 

Ein Schwerpunkt der Tagespflege-Einrichtung ist die Arbeit mit gerontopsychiatrisch veränderten Menschen mit Krankheitsbildern wie Alzheimer und Demenz.

 

Durch ein spezielles Raumangebot kann auf die verschiedenen Fähigkeiten und Möglichkeiten der Gäste individuell eingegangen werden. Stark dementiell veränderte Menschen können gezielt betreut werden, was den individuellen Bedarfslagen gerecht wird und das Wohlbefinden aller Gäste steigert. Die Einrichtung orientiert sich bei der Gestaltung der Tagesstruktur vorrangig an der Lebenswelt und den Alltagsgewohnheiten der Gäste.

 

Durch die Sicherstellung einer umfassenden Betreuung und Versorgung verschafft die Tagespflege-Einrichtung den pflegenden Angehörigen sowie gesetzlichen Betreuer*innen eine wirksame Entlastung und steht zugleich als verlässlicher Ansprechpartner für die Belange der Gäste zur Verfügung.

 

Sie suchen für sich oder für einen Angehörigen Betreuung und Unterstützung für den Tag? Sie wünschen sich Unterhaltung und Sicherheit? Dann kommen Sie zu uns in die Tagespflege ins „Kessenicher Wohnzimmer". 

 

Lassen Sie sich beraten und nutzen Sie unseren kostenlosen Schnuppertag. >mehr dazu<

 


Tagespflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und wird im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) in § 41 geregelt. Das Geld der Pflegeversicherung für die Tagespflege oder die Nachtpflege steht pflegebedürftigen Versicherten ab Pflegegrad 2 zusätzlich zu ihrem Pflegegeld, den Pflegesachleistungen und ihrem Entlastungsbetrag zu.